Was kann nicht aufgehellt werden?

Folgende Materialien und Bereiche werden nicht aufgehellt:

  • Füllungen, Kronen, Veneers, Zahnersatz, Porzellan oder Kunststoff
  • Flecken, Risse oder Veränderungen auf künstlichen Oberflächen

Wichtig: Wenn im sichtbaren Bereich Zahnersatz (z. B. Kronen) vorhanden ist, kann die natürliche Zahnfarbe durch das Bleaching der Farbe des Zahnersatzes angepasst werden – um ein harmonisches Gesamtbild zu erzielen.