Was kann nicht aufgehellt werden?

Folgende Materialien und Bereiche können nicht aufgehellt werden:

  • Zahnfüllungen, Kronen, Veneers, Zahnersatz, Porzellan oder Kunststoff
  • Flecken, Risse oder Verfärbungen auf künstlichen Oberflächen

👉🏻 Wichtig: Befindet sich im sichtbaren Bereich Zahnersatz (z. B. Kronen), kann durch das Bleaching die Zahnfarbe des natürlichen Zahnes an den Zahnersatz angepasst werden – für ein harmonisches Gesamtbild.